1517 – 1817

Evangelisches Leben im jetzigen Kreis Daun (Vulkaneifel) von 1517 bis 1817

Der "Augsburger Religionsfrieden" (1555) wird allgemein verständlich zusammengefasst
mit dem Schlagwort: "Cuius regio, ejus religio" = "Wessen Herrschaft - so der Glaube".
Dies galt für weltliche Herrschaften bezüglich der lutherischen Lehre, zusammengefasst in der CA, der Confessio
Augustana invariata (= Unverändertes Augsburger Bekenntnis),
nicht aber für die geistlichen Herrschaften, hier die Erzbistümer Köln und Trier - sie bleiben unverändert altgläubig
römisch-katholische Gebiete.
Ebenso wenig galt das "Cuius regio..." anfangs auch nicht für die Anhänger der Lehre Calvins,
d.h. für die sog. Reformierten.
Als weltliche Herrschaftsgebiete grenzte im Norden an die Eifel das Herzogtum Jülich (seit 1521 mit Kleve und
Berg), im Westen an das Herzogtum Luxemburg, das wiederum Teil der "Spanischen Niederlande" war.
Hinzu kommen etliche kleinere und größere Grafschaften und Herrschaften,
vielfach mit Streubesitz in anderen Herrschaftsgebieten, vielfach ererbt bzw. erheiratet.
Im späteren Kreis Daun (ab 1817) finden sich einige weltliche Herrschaften, vor allem verschiedene Besitztümer -
teils allodial, teils herzoglich Luxemburger Lehen - der Grafen von Manderscheid:
Grafschaft Manderscheid zu Manderscheid, Manderscheid - Schleiden, Manderscheid - Blankenheim, Kerpen,
Virneburg, Gerolstein, Jünkerath, Reifferscheid, Kayl (Oberkayl) etc.
Nur in diesen Gebieten finden sich von Toleranz geprägte reformatorische Bewegungen.
Dies betrifft auch die Wurzeln des politischen Kreises Daun bzw. den heutigen Vulkaneifelkreis.
Diese Gebiete gilt es beispielhaft näher zu betrachten:
Wie kommen diese Besitzungen an die Grafen von Manderscheid?
Durch die Heirat Dietrich II. Graf v. Manderscheid (+1469) mit Irmgard v. Daun (Tochter d. Dietrich v. Daun u.d. Lucia)
kommt auch ein Teil der Burg Daun an die Manderscheider Grafen, die sich fortan "zu Daun" nennen.
Dietrich (III.) (+1498) heiratet 1443 Elisabeth von Schleiden zu Schleiden und Jünckerath,
(Tochter und Erbin des Johann Edelherr zur Schleiden (oo 1421) und der Johanna Gräfin v. Blankenheim),
hier kommt also Schleidener und Blankenheimer Besitz hinzu.
Die Burg Daun mit Sitz unterschiedlicher Erben der Herren v. Daun, wird auch als „Ganerbenburg“ bezeichnet.

Die Wurzeln des politischen Kreises Daun bzw. den heutigen Vulkaneifelkreis.

Wie kommen diese Besitzungen an die Grafen von Manderscheid?
Durch die Heirat Dietrich II. Graf v. Manderscheid (+1469) mit Irmgard v. Daun (Tochter d. Dietrich v. Daun u.d. Lucia)
kommt auch ein Teil der Burg Daun an die Manderscheider Grafen, die sich fortan "zu Daun" nennen.
Dietrich (III.) (+1498) heiratet 1443 Elisabeth von Schleiden zu Schleiden und Jünckerath,
(Tochter und Erbin des Johann Edelherr zur Schleiden (oo 1421) und der Johanna Gräfin v. Blankenheim),
hier kommt also Schleidener und Blankenheimer Besitz hinzu.
Die Burg Daun mit Sitz unterschiedlicher Erben der Herren v. Daun, wird auch als „Ganerbenburg“ bezeichnet.
Daun betreffend, ist der pfälzische Erbfolgekrieg (Dauer 9 Jahre) von Bedeutung; denn nach dem Tod
von Pfalzgraf Kurfürst Philipp Wilhelm (von der Pfalz - Zweibrücken - Neuburg/Donau und des
Herzogtums Jülich - Berg) werden u.a. seine Lande von Truppen Ludwig XIV. von Frankreich, der mit
einer Schwester des Kurfürsten verheiratet war, wird auch Daun und die Burg Daun 1689 zerstört.
Heute steht u.a. auf diesem Burgberg die Evangelische Kirche in Daun
Nun nennen sich die weiteren Deszendenten Dietrich IV. (+ 1551), Dietrich V. (+1560) und Dietrich VI.
(+ 1593) Grafen v. Manderscheid - Blankenheim, zu Virneburg, Wertheim, Rousy, Herr zu Schleiden, Daun,
Kerpen u.a. Unter ihnen nimmt der Humanismus, Toleranz und reformatorisches Gedankengut Raum im
Grafschaftsgebiet, namentlich in Bezug auf Nikolaus von Kues und Erasmus von Rotterdam.
Hinsichtlich der Reformation im Kreis Daun ist mit der Person Dietrich IV. Graf v. Manderscheid zu Manderscheid,
zur Schleiden und Virneburg etc. zu beginnen.
[* 1481, +1551, 1.oo 1506 Margarethe v. Sombreff, Erbin von Kerpen, +1518]:
Aus dieser Ehe gehen zwei Söhne hervor: Dietrich V. Graf. v.M. zu Schleiden [* 1508, + 1560, oo 1534 Erika Gräfin v. Waldeck] und Franz
Graf. v.M. zu Kerpen, Neuerburg und Casselburg [*1514, + 1548, 1. oo 1542 Gräfin v.d. Mark-Aremberg, 2. oo 1545 Anna Gräfin v. Isenburg-Grenzau].
Beide Söhne werden im Sinne des Humanismus erzogen, gemeinsam mit ihnen werden auch
die in Schleiden geborenen: Johannes Sturm [* 1507, Sohn des Schleidener Amtmanns Wilhelm Sturm]
und Johannes Siberti, gen. Sleidanus [* 1506, Sohn des Schleidener Schöffen Philipp Siberti]
unterrichtet.
Beide bedeutsam für die allgemeine Reformationsgeschichte in deutschen Landen sowie in den spanischen Niederlanden und in Frankreich.
Sleidanus verdanken wir ein 25 -bändiges authentisches Werk über die Reformationsgeschichte unter Kaiser Karl V. und dann unter seinem
Bruder Kaiser Ferdinand.
Dietrich IV. bleibt zwar bis zu seinem Tod 1551 dem römischen Ritus treu; dennoch duldet er die Ausbreitung reformatorischer
Gedanken in den Manderscheider Gebieten.
Erst sein Sohn Dietrich V. führt nach dem "Augsburger Religionsfrieden" (Cuius regio eijus religio von 1555) 1556 in seinen Landen
allgemein die CA (Confessio Augustana, das lutherische Bekenntnis) ein und gewährt diesem Bekenntnis jegliche Unterstützung.
Dietrich's V. Sohn Dietrich VI., Graf v. Manderscheid - Blankenheim, zu Virneburg, Wertheim, Roussy, Herr zur Schleiden, Daun,
Kerpen etc.
[* um 1539, + 1593, oo 1560 Gräfin Elisabeth, Tochter des Ludwig Graf v. Stolberg - Wertheim und der Walburga Gräfin v. Wied (deren Onkel
Hermann Graf v. Wied als Erzbischof von Köln zum evangelischen Glauben übertrat, aber am 16.04.1546 von Papst Paul III. exkommuniziert
wurde.
Auf Anraten u.a. Dietrich IV. v. Manderscheid – Schleiden dankte er am 25.02.1547 als Kölner Erzbischof ab und zieht sich auf Burg WIED zurück,
wo er 1552 verstirbt.)],
führt die Reformation in seinen Landen im Sinne einer humanen und nicht gewaltsamen Umorientierung fort
Seine Vorstellung ist es, weiten Teilen der Eifel, vor allem auch aus benachbarten „Altgläubigen Gebieten“, Gelegenheit zu geben, eine
reformatorische Gemeinde zu besuchen, so möchte er eine Schneise durch die Eifel bis zu den protestantischen Gemeinden südlich der
Mosel im Hunsrück installieren; d.h. von Schleiden im Norden über Manderscheider Besitzungen bis zur Grafschaft Veldenz.
Hinsichtlich der Reformationsbemühungen ist auf dem Gebiet der heutigen evangelischen Kirchengemeinde Daun ist der lutherische
Pfarrer Sixtus Hoffmann zu nennen, der in Dockweiler amtierte, aber wohl auch die evangelisch gesinnten Einwohner im
Manderscheider Herrschaftsgebiet
in Kirchweiler, Hinterweiler, Dreis, Brück und Rodt betreute.
Als Dietrich VI. Graf von Manderscheid ohne Leibeserben 1593 verstirbt, endet auch sukzessive das offizielle evangelische Leben in
seinen Landen, da seine Erben Grafen bzw. Herzöge von der Marck - Schleiden - Arenberg altgläubig waren und sich zunehmend
nicht mehr an Dietrich VI. testamentarische Verfügung der zugesagten Glaubensfreiheit hielten.
Im Testament von 1592 heißt es:
„Zu Ehren des allerhöchsten Gottes, auch zum Heil und Segen der hinterlassenen Land und Leut, mit äußerstem Vermögen dahin zu trachten,
dass die Lehre des seligmachenden Evangeliums an Orten und Enden, wo dieselbe während meiner Regierung in Schwung gegangen, noch
hinführo zu erhalten und fortzupflanzen oder zum wenigsten, wenn Gott es also wegen großer Dankbarkeit gegen sein teures Wort verhängte, und
es nicht anders sein könnte, niemand über sein Gewissen anzufechten, zu bedrängen und zu zwingen.
Soll niemand anders als mit Verfolgung dieser letzten Verordnung Unsere Länder besitzen noch erben.“

Nach dem Tod des Grafen Dietrich VI. 1593 verließen die „Evangelischen“ das Manderscheider Land oder sie
gingen in den Untergrund.
Naturgemäß gibt es für diese Letzteren, sog. "Kryptoprotestanten" keine historischen Belege, die öffentlich
einsehbar wären. Man hält sich offiziell zum katholischen Ritus, aber in der Familie wird insgeheim weiter die Bibel
gelesen und sonntags Gottesdienst auch ohne Pfarrer und Kirchraum gehalten.
In diesem Zusammenhang gibt es in einigen Familien die Überlieferung, dass es ein Luxus sei, einen
gottesdienstlichen Versammlungsraum und ein ganz besonderer Luxus einen Pfarrer zu haben; jedoch, so die
Familientradition, kann man in der Not auch selbst ohne Pfarrer Gottesdienst halten, so wie bei den ersten
Christen.
Beispielhaft für die Reformationsbemühungen sind weitere Orte hier zu nennen:
das Kloster Niederehe, hier gibt es in der Klosterkirche simultane Gottesdienste für die lutherischen
Glaubensgenossen und zugleich mönchisches Leben im Kloster, das weiterhin der Abtei Steinfeld im Erzbistum
Köln untersteht oder auch die
Pfarrei Sarresdorf (Gerolstein), die zur Benediktinerabtei Prüm unter Abt Christoph Graf von Manderscheid
(1546-1576) gehörte. Es wurde in einer von Papst Gregor XIII. initiierten Kommission zur Untersuchung der Abtei
Prüm und deren Bericht 1574 geklagt, dass der Prior Peter der Pfarrei Sarresdorf abtrünnigerweise mit einer
Lutheranerin verheiratet sei (... modo apostata lutheranus uxoratus...) und er die Pfarrei auf protestantische Weise
verwalte. Solche protestantischen Ehen wurden nach röm. kath. Kirchenrecht nicht anerkannt und häufig als
Konkubinat" oder aber einfach mit "coeleps" d.h. unverehelicht bezeichnet.

Gerolstein Jünkerath und Prüm

Gerolstein betreffend wird 1585 von 10 lutherischen Pfarrern im Manderscheider Gebiet (in Schleiden, Kronenburg,
Üxheim, Dockweiler, Laufeld, Dahlem,Ormont, Udenbret und Üdelhofen) beklagt, dass sich hier Sakramentierer, Calvinisten
und Wiedertäufer ausgebreitet hätten, der Graf möge einschreiten, was er auch schriftlich tat, mehr aber auch
nicht. Unter Carl Graf v. Manderscheid zu Gerolstein endeten 1611 auch hier in Gerolstein die
Reformationsbemühungen.
Jünckerath, im späteren Kreis Daun kommt eine besondere Geschichte zu:
Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Grafschaft Manderscheid - Schleiden etc. war die Eisenverhüttung u.a. im
Schleidener Tal. Die Verhüttung lag in der Hand von Hüttenbesitzern bzw. von Reidemeistern.
Die Reidemeisterfamilien waren untereinander versippt und gehörten zu einer Bevölkerungsschicht, die der
Reformation zugetan war. Mit der Rekatholisierung unter den Grafen von der Marck - Arenberg waren sie nicht
einverstanden, viele verlegten daher ihre Reidewerke oder zumindest ihren Wohnsitz ins benachbarte Gemünd im
Herrschaftsgebiet der Herzöge von Jülich, wo der Protestantismus geduldet wurde.
Die wirtschaftlich negative Folge für das Schleidener Tal ließ nicht lange auf sich warten, hingegen ging es in
Gemünd wirtschaftlich aufwärts. Der Niedergang des Hüttenwesens in Marck-Arenberg betraf auch andere Hütten,
hier z.B. Jünckerath. Nach dem Motto Wirtschaft geht vor Religion, wurden 1711 die bisherigen katholischen
Reidemeister in Jünckerath gegen protestantische ausgetauscht. Das geschah durchaus nicht ohne Proteste
der bisherigen Hütteninhaberfamilie De Léau

Wichtig zu erwähnen in diesem Kontext ist auch, dass einige dieser Protestanten vom Luthertum zum Calvinismus
konvertierten, um so nicht unter das eingangs geschilderte "Cuius regio..." zu fallen.
Verschiedene Zweige der Familien der Reidemeister/Hüttenherren namentlich Peuchen und Poensgen mit ihren
protestantischen Hüttenmeistern, Arbeitern, Dienstmägden und eigenen Privatlehrern bzw. -Lehrerinnen, trafen
sich regelmäßig sonntags zur gottesdienstlichen Feier.
Obwohl die Kinder in Jünckerath geboren werden, sind in dieser Zeit aber die sogenannten Kasualien wie Taufen,
Trauungen und Beerdigungen in den Kirchenbücher der reformierten Kirchengemeinde Gemünd im Herzogtum
Jülich verzeichnet.
(Erst 1851 findet sich erstmals eine Taufe in den Kirchenbüchern der ev. Gemeinde der Kreise "Bitburg - DaunPrüm" [im KB Prüm] und zwar finden die Taufen der drei Töchter Peuchen "im Hause der Eltern" in Jünckerath
statt [1851-1854].
Hierauf wird später noch einmal näher eingegangen, weil in diesen 3 Jahren die zwangsweise Umorganisation der ev. Gemeinden und
Gemeindezugehörigkeiten durch das königliche Konsistorium in Koblenz vollzogen wird.
Drei Taufen nach dem Namen der Gemeinden:
1. Seit 1821 ev. Kirchengemeinde Prüm, Bitburg und Daun,
2. Seit 1852 dann das Vikariat Wittlich – Daun und schließlich
3. Seit 1854 ev. Kirchengemeinde Prüm und Bitburg (1853 Jünkerath verbleibt bei Prüm.) in drei unterschiedlichen Gemeinden aber als Haustaufe
an einem Ort in Jünkerath vollzogen. Hier zeigt sich der Glaubenskampf nicht nur gegen die weltlichen Herrscher, sondern auch gegen die Willkür
der herrschenden kirchlichen Obrigkeit im Zeitalter von „Thron und Altar“.)
In Jünckerath
gibt es also nachweislich von 1711 an ein durchgehend evangelisches Leben im späteren Kreis Daun bis heute
(Wobei Jünckerath heute zu der von Daun abgetrennten ev. Kirchengemeinde Gerolstein - Jünckerath gehört).
Nachstehend ein Ausschnitt (vom Autor bearbeitet) aus der Jaillot Karte von 1696
(unverändert by Wikipedia Alexis Hubert)
Die Erzbistümer Trier und Köln (gelb) sowie die Grafschaften Manderscheid (grün),
in "blau" eingetragen - gestrichelt der politische Kreis Daun von 1817, "blau" unterstrichen die Bürgermeistereien.
1817 kamen die Evangelischen im Kreis Daun zur neu gegründeten evangelischen Gemeinde der Kreise Bitburg,
Daun, Prüm, Saarburg und Trier (Sitz in Trier) siehe "3. Von der Preußenzeit (1817) bis zur Gemeindegründung
um 1900"
C.: Erhard Schuffenhauer,
Mitglied der westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde (WGFK)
Prädikant der ev. Kirchen-Gemeinde Daun, 2018

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